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Edmund Sch nenberger

 
Die Kraten gegen den Berg

 

Eine Resultatsübersicht

Edmund Schönenberger verstarb am 6.8.2023

An einem Fr hlingstag mitten im Zweiten Weltkrieg bin ich in einem kleinen Bauernkaff aus dem Bauch meiner Mutter auf das Territorium der helvetischen Plutokratie gepurzelt.

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Mein Grossvater v terlicherseits war Schulmeister, mein Grossvater m tterlicherseits war Schulmeister, mein Vater war Schulmeister, meine Mutter war Schulmeisterin. Meine Erzeuger wohnten im Schulhaus des Kaffs. Ich bin vom ersten Tag an in die Schule gegangen.

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Ein Vierteljahrhundert bin ich als Untertan dieser Kratie durch alle ihre Erziehungsanstalten geschleust worden. Die zweite nannte sich Kindergarten. Ich wundere mich noch heute, warum nicht alle diesen Namen trugen.


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"Jetzt ist es genug", sagte ich mir, legte eine einj hrige Pause ein und entwickelte einen ersten Grundsatz: Meine Nase unverfroren in alles hineinzustecken.

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Als Taxichauffeur karrte ich vom Pickfeinen bis zum Stinkbesoffenen jede Sorte Mensch in der Gegend herum. Als Versicherungsheini und als Marktforscher studierte ich die Ged rme der Kraten. In einem "interdisziplin ren Nachdiplomkurs" liess ich mir alle ihre "Weisheiten" verzapfen. Ein Feldeinsatz in Afrika bot mir Gelegenheit, das Saugen ihrer Tentakeln aus n chster N he zu verfolgen. Als Gerichtsschreiberling beobachtete ich das Funktionieren ihrer Handlanger und drang in die Organisationsstruktur des gesamten Systems ein. Ich wusste nun, dass ich in einem Land lebte, in welchem alle Gesetze zu Nutzen und Frommen der Kraten und folglich gegen mich waren. Hier zu leben bedeutete harte Knochenarbeit.

 


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"Jedes Herrschaftssystem rinnt wie eine Zaine, man muss nur die Rinnen kennen", lautete meine n chste Devise. Ich begann, die "Freiheit, Gleichheit und Br derlichkeit" predigenden und Wein saufenden Witzbolde an ihre eigenen Anspr che zu nageln und trieb in einem ersten Testlauf die Taxiverordnung der helvetischen Finanzmetropole, welche zwei Klassen und damit eine Ungleichheit schuf, durch alle Instanzen. Meine Beschwerde wurde vom h chsten Gericht abgeschmettert.




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Wenig sp ter wurde das Zweiklassensystem im Taxigewerbe aufgehoben. Meine Saat war aufgegangen.

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"Gib mir einen festen Punkt und ich hebe Dir die Welt aus den Fugen". Das Burgtor der helvetischen Plutokratie h ngt in zwei m chtigen Angeln: Der Strafjustiz und der Zwangspsychiatrie. Wer nach ihrem Golde gr bt oder sich als Erfolgsratensteigerungsgehilfe verweigert, lassen die Kraten einlochen. Es war klar, wo ich meinen Hebel anzusetzen hatte. Ich musste Verteidiger von Straf- und psychiatrisch Verfolgten werden. Als ich mich um das entsprechende Patent bewarb, sp rten die Statthalter der Herren bereits, dass da ein Unbequemer aufgetaucht war. Mein Praktikum w hrend meiner Anstaltszeit k nne nicht angerechnet werden, schoben sie vor und verweigerten mir die Zulassung zur Pr fung. Auch mit meiner zweiten Beschwerde erlitt ich eine Abfuhr beim obersten Gericht.

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Gleichwohl bin ich Anwalt geworden.

 

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Ich wurde Mitbegr nder des Z rcher Anwaltskollektivs und Gr nder des Vereins PSYCHEX. Zwei Jahrzehnte lang habe ich als Klagemauer f r die Gebeutelten der helvetischen Plutokratie gewaltet. ber 7000 Menschen habe ich angeh rt. Ich bin zu einem der bestinformierten M nner ber die Schattenseiten dieses Landes geworden.

 

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Kaum hatten sich die Tore das Anwaltskollektivs ge ffnet, brummten die hiesigen Anwaltsw chter meinen KollegInnen und mir saftige Bussen auf.

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Vom Bundesgericht wurden sie wieder aufgehoben.

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Mit anderen Kollegen zusammen ver ffentlichte ich Hungerstreikerkl rungen von Gefangenen. Die Anwaltsw chter verurteilten uns und das Bundesgericht best tigte das Urteil.

 

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In wiederum neuer Besetzung verteidigten wir im Kanton Bern zwei Staatsfeinde. Deren Haftregime prangerten wir als Folter an. Die Berner entzogen uns das Patent auf Lebenszeit, das Bundesgericht hob den Entscheid auf, worauf die Berner ein einj hriges Berufsverbot verh ngten. Die Z rcher zogen mit einem viermonatigen Verbot nach. Unsere Beschwerde dagegen wurde abgewiesen.

 

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In der Schweiz sind die Strafverfolgten, statt von einem Richter, vom Ankl ger eingelocht worden. Stur behaupteten die Zust ndigen, der Ankl ger sei auch ein Richter. Der Europ. Gerichtshof f r Menschenrechte, vor welchen ich einen solchen Fall zog, teilte diesen Standpunkt.

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Unverdrossen wandte ich mich - trotz einer statistischen Erfolgsquote von ca. 3 Promille - mit dem gleichen Sachverhalt erneut an den Gerichtshof. Diesmal hiess er die Beschwerde gut.

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Ein Ankl ger wollte meinen Brief an einen Untersuchungsh ftling, in welchem ich ihn ber das Aussageverweigerungsrecht aufgekl rt hatte, nicht weiterleiten. Ein Vertreter des Bundesrates und ein Bundesrichter verteidigten in Strassburg die Haltung der Schweiz. Der Gerichtshof stellte fest, dass mein Menschenrecht auf Briefverkehr verletzt worden war.

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Die Chance f r die Zulassung einer Beschwerde durch die Europ. Menschenrechtskommission betr gt weniger als 1 %. Die H lfte meiner insgesamt 6 Beschwerden ist zugelassen worden.

3 : 3

Nach zehnj hriger Praxis habe ich mich entschieden, keine F lle mehr nach Strassburg zu ziehen. Statt dessen sprach ich offen von Betrug. Die drei gutgeheissenen von eintausend Beschwerden werden an die grosse Glocke geh ngt, sodass m nniglich meint, die Menschenrechte w rden in Europa gelten. W rden indessen die 997 nichtbehandelten oder zur ckgewiesenen Beschwerden mit gleichem Tamtam, eine nach der andern, breitgeschlagen, w rden den Untertanen sehr schnell die Augen aufgehen, wie himmeltraurig es um ihre Menschenrechte bestellt ist. Meinen Entscheid buche ich als Erfolg ab, weil er mich aus einer Sackgasse befreite.




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In einem Pl doyer habe ich einem Bezirksanwalt vorgeworfen, er w rde, weil er als Ankl ger und Haftrichter in einer Person amte, von Berufs wegen ein Verbrechen nach dem andern gegen den Art. 5 Ziff. 3 EMRK begehen. Die Anwaltsw chter b ssten mich deswegen.


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Von den rund 300 Strafverfolgten, die ich verteidigt habe, musste rund die H lfte in den Knast, w hrend der andern auf einem Fetzen Papier beschieden worden ist, dass sie bedingt bestraft, mit einer ambulanten Massnahme oder einem Freispruch bedacht worden sei.


150:150

Von den rund einhundert von mir pers nlich verteidigten Zwangspsychiatrisierten wurden lediglich f nf auf Anhieb nicht entlassen. Einen besuchte ich nacheinander mit sechs Journalisten in der Anstalt. Nach dem Brief eines Chefredaktors an den Direktor ffnete sich das Tor. Beim zweiten reichte ich anderntags flugs ein neues Gesuch ein. Nach einer Woche war er frei. Eine fatale Erfolgsquote.



3 : 97

Die Reflexwirkungen meiner Berserkerei waren beachtlich. Das zust ndige kantonale Gericht bestand aus zwei Psychiatern und einem Richter. Jeweils einer dieser Psychiater pflegte das Opfer in der Anstalt zu besuchen und einen Bericht zu erstatten, welcher bei den beiden brigen Mitgliedern des Gerichts zirkulierte. Von rund 250 j hrlichen Entlassungsgesuchen wurden im Schnitt der ersten 10 Jahre ziemlich genau l ppische zehn gutgeheissen. Ich verlangte die Anh rung der Betroffenen durch alle drei Mitglieder des Gerichts. Eine erste Beschwerde wurde vom Bundesgericht gebodigt. Es folgte die zweite. Sie wurde gutgeheissen. Als bei der n chsten Anh rung wiederum nur der Psychiater auftauchte, schickte ich ihn nach Hause. Das Gericht hielt an seiner Praxis fest und liess meine Klientin weiter in der Anstalt schmoren. Es brauchte vier Berufungen, bis sich der Regierungsrat des Kantons Z rich endlich bequemte, die Verfahrensordnung zu ndern. Im ersten Halbjahr nach der Revision wurden 42, im darauffolgenden Jahr 110 Zwangspsychiatrisierte ber das Gericht freigelassen.

 

 

 


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Eines sch nen Tages fahre ich mit meinem Velo durch eine Einbahnstrasse. Zwei H ter des Gesetzes stoppen mich und schleppen mich, wiewohl ich das Bussgeld offeriere, auf den Polizeiposten. "Ich werfe Ihnen vor, durch eine Einbahnstrasse gefahren zu sein", h lt mir der Wortf hrer vor, "was sagen Sie dazu"? "Ich mache von meinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern". "Das gilt hier nicht", ist sein Bescheid. Ich beharre auf meiner Weigerung. Eine Zeitlang geht das so hin und her. Der Postenchef mischt sich ein und r t seinem Kollegen, das, was er gesehen habe und meine Antworten in seinem Rapport zu notieren. "So ist es korrekt", werfe ich ein. "Setzen Sie sich auf die Bank dort", befiehlt mir der W tende barsch. "Es gibt keine Vorschrift, wonach ich mich zu setzen habe. Ich ziehe es vor, stehen zu bleiben". Der Polizist platzt. Er packt mich und bugsiert mich in eine Arrestzelle. Nach einer halben Stunde trete ich wieder aus dem Posten. Anderntags erstatte ich Anzeige wegen Freiheitsberaubung. Drei Monate sp ter wird sie den beiden H tern vorgehalten. Sie kontern mit einer Gegenanzeige: Ich - unbewaffnet - h tte sie - mit je einer Knarre im Halfter - durch schwere Drohung in Angst und Schrecken versetzt. Das Verfahren gegen die beiden wird eingestellt, ich werde schuldig gesprochen. Berufung, kantonale Nichtigkeitsbeschwerde und staatsrechtliche Beschwerde werden abgewiesen. Die eidg. Nichtigkeitsbeschwerde wird nie behandelt. Ein Eintrag ins Vorstrafenregister unterbleibt. Die Anwaltsw chter brummen mir ein einmonatiges Berufsverbot auf.

 

 

 

 



6 : 1

Der "Rechtsweg" ist eine Falle. Bekanntlich pflegen Kr hen einander die Augen nicht auszuhacken. Wohldosiert werden in diesem Lande so viele Beschwerden gutgeheissen, wie es gerade braucht, um sie propagandistisch auszuschlachten. Gleichzeitig wird damit auch die Hierarchie unter den Instanzen selbst hergestellt. Diesen Umstand habe ich weidlich ausgen tzt. Wann immer mir ein Urteil einer unteren Instanz nicht gepasst hat, habe ich es weitergezogen. Indem die obere der unteren eins aufs Dach gegeben hat, ist meine KlientIn durch die Maschen und Rinnen geschl pft. Unabdingbare Voraussetzung, die Beschwerden fluten zu lassen, ist freilich die vollkommene Respektlosigkeit gegen ber allen Handlangern der Plutokraten. Das Problem hat zudem durchaus eine mathematische Komponente. Generelle Erfolgsquoten vor erster Instanz von 20, zweiter 15, dritter 10 und vierter von 5 % summieren sich bereits zu 50 Prozent. Von den rund hundert von mir an die vierte Instanz gezogenen Beschwerden, habe ich ein knappes Drittel gewonnen. Ich sp rte, dass zuviele Erfolge meiner Seele schadeten. Im Idealfall sollten sich in den Sachen meiner KlientInnen und in meinen eigenen Erfolg und Misserfolg ungef hr die Waage halten. Mit Vorbedacht habe ich daher zwar verlorene, jedoch aussichtsreiche Prozesse h ufig nicht mehr weitergezogen und schliesslich auch die vierte Instanz ganz aus meinem Repertoire gestrichen.

 

 

 

50 : 50

 

Eines Tages verteidige ich, wie blich lausig gekleidet, einen geschniegelten Angeklagten im Berufungsverfahren vor Obergericht. Die Debatten ziehen sich in die Mittagszeit hinein, die Polizeieskorte wird abgel st. Zwei neue Polizisten verfolgen von den Zuschauerr ngen aus das Geschehen. Mein Klient h lt das Schlusswort, das Obergericht ber t ffentlich das Urteil, was in der Regel heisst, dass im stillen K mmerlein vorbereitete schriftliche Referate heruntergeplappert werden. Mein Klient verliert den Prozess. Die Verhandlung wird geschlossen. Ich packe meine Mappe ein. Die beiden Polizisten decken mich hautnah ab, w hrend mein Klient erhobenen Hauptes zum Saal hinausschreitet. "Nid d , der ander d t", schreit der Pr sident. Die Polizisten lassen von mir ab, wetzen hinter meinem Klienten her und k nnen ihn knapp vor dem Portal in Ketten legen. Kaum auszudenken, was geschehen w re, wenn der Pr sident nicht geschrien h tte.

 

 


0 : 0

 

In einem Pamphlet mit dem Titel "Nieder mit der Demokratie" habe ich irgendwann mal noch rasch meinen eigenen Freistaat proklamiert. Mein Territorium ist von der Gr sse einer Schuhsohle. St ndig wandeln sich die Grenzen meines Reiches.


0 : 1

Obwohl meine T tigkeit als Verteidiger psychiatrisch Verfolgter nicht unter das Anwaltsmonopol f llt, wurde ich, weil ich als Sekret r des Vereins PSYCHEX zwei Klienten vertreten hatte, von den Anwaltsw chtern mit dem H chstbetrag geb sst. Zus tzlich drohten sie mir ein Berufsverbot an, falls ich erneut gegen das Anwaltsgesetz verstosse.

 

1 : 0

Der n chste Fall kam. Es wurde mir vorgeworfen, ich sei in einem Haftfall in die Ferien abgehauen, ohne eine Stellvertretung organisiert zu haben. Nicht nur war dieser Vorwurf falsch, sondern obendrein hatte ich die Bestellung eines andern Verteidigers beantragt. Ich h tte diesen Antrag an die falsche Instanz gerichtet, blieb schliesslich noch brig, wiewohl das Gerichtsverfassungsgesetz vorschreibt, dass an die falsche Instanz gerichtete Eingaben von Amtes wegen an die richtige weiterzuleiten sind. Wiederum verdonnerten mich die Anwaltsw chter zur H chstbusse und drohten mir ultimativ erneut, das n chste Mal w rde unweigerlich meine Zulassung berpr ft.

 

 


1 : 0

Auch dieser Fall kam. Ich verteidigte zwei alte, ber achtzigj hrige Schwestern, die w hrend 45 Jahren in symbiotischer Gemeinschaft zusammengelebt hatten. Eines sch nen Tages wurde die ltere gewaltsam aus der gemeinsamen Wohnung abtransportiert, in ein Spital gesperrt und so das Geschwisterpaar brutal getrennt. Im Namen beider Klientinnen stellte ich beim zust ndigen Gericht das Entlassungsgesuch. Es wurde gutgeheissen. In einer Beschwerde an ein zweites Gericht verlangte ich die Feststellung mehrerer Menschenrechtsverletzungen. Das Gericht wusste, dass ich vom ersten Gericht als gemeinsamer Verteidiger akzeptiert worden war. Es fand indessen, die Tatsache, dass die alten Damen eine so lange Zeit zusammengelebt hatten, lasse auf einen "krassen Interessenkonflikt" (sic!) zwischen den beiden schliessen, weshalb ich nur eine h tte vertreten d rfen. Die Anwaltsw chter, die geradezu nach dem neuen Fall lechzten, sch tzten diesen Standpunkt und verh ngten ein lebensl ngliches Berufsverbot ber mich. Um die Justiz vollkommener L cherlichkeit preiszugeben, zog ich die Sache ausnahmsweise mit einer Beschwerde doch noch einmal ans Bundesgericht, welches das Verbot aufhob. Unbek mmert doppelten die W chter mit einem mehrj hrigen Verbot nach. Da ich den Rechtsweg ohnehin als untauglich abgehakt und berdies keine Lust hatte, mein Leben mit weiteren Beschwerden zu verdriessen, liess ich das Verbot auf mir hocken.

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Als Sekret r des Vereins Psychex boxte ich serienweise Zwangspsychiatrisierte aus den Anstalten. In seltenen F llen trat ich in der ganzen Schweiz und im Kanton Z rich als Verteidiger auch vor Gericht auf, da - wie gesagt - in den entsprechenden Verfahren das Anwaltsmonopol nicht gilt.

0 : 1

Als kleine Lockerungs bung f r Zwischenhinein lancierte ich erfolglos eine Initiative zur Abschaffung der Anwaltsw chter.

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Um die Jahrtausendwende fand ich, der Mohr habe seine Schuldigkeit getan, der Mohr k nne gehen. Ich zog mich in ein kleines H uschen mit einem grossen Garten mitten in einer urt mlichen Landschaft irgendwo zwischen Atlantik und dem schwarzen Meer zur ck.

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In den Wintermonaten reiste ich als Wanderprediger durch Plutokratien und warb f r ein Zinsverbot. Trotz wilder Gegenwehr kam die Initiative zustande. Sie nahm sogar - wider Erwarten - die Abstimmungsh rde.

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Am andern Tag fuhren Panzer der Schweizerarmee vor dem Bundeshaus, dem -gericht und s mtlichen kantonalen Regierungsgeb uden auf. Die restlichen Panzer patrouillierten auf den Strassen. Es wurden ein paar Tramschienen verkr mmt.

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Noch einen Tag sp ter legten die Plutokraten ein vollumf ngliches Gest ndnis ab. Jawohl, es sei richtig, dass sie das Volk w hrend zweier Jahrhunderten betrogen h tten. Die Demokratie habe nur auf dem Blatt Papier gegolten. In Wirklichkeit h tten sie mit den seit Adam und Eva gehorteten gigantischen Verm gen die Welt regiert. Das Volk habe lediglich ber die Kanalisation und die restliche Infrastruktur und damit buchst blich ber seine eigene Scheisse geherrscht.

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Flugs wurde die l ngst geschmiedete plutokratische Verfassung aus der Schublade gezogen. Welch ein Fortschritt! Endlich stimmten Verfassungstheorie und -wirklichkeit berein. Das Volk jubelte, weil es fortan von diesem ewigen Gejaule, es sei der Souver n, verschont blieb.

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An einem Herbsttag mitten im Dritten Weltkrieg fuhr ich auf einem Segelboot bers Meer, geriet in einen Orkan und erlitt Schiffbruch. Ich weiss nicht mehr genau, ob ich j mmerlich ersoffen bin oder ob ich mich auf diese Insel mit der kleinen Fischerh tte gerettet und dort das Ende meiner Tage abgewartet habe.

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anno 1994

Inquisition und Zwangspsychiatrie

 

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