An einem
Fr hlingstag mitten im Zweiten Weltkrieg bin ich in einem kleinen
Bauernkaff aus dem Bauch meiner Mutter auf das Territorium der helvetischen
Plutokratie gepurzelt.
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Mein Grossvater
v terlicherseits war Schulmeister, mein Grossvater m tterlicherseits war
Schulmeister, mein Vater war Schulmeister, meine Mutter war Schulmeisterin.
Meine Erzeuger wohnten im Schulhaus des Kaffs. Ich bin vom ersten Tag an in
die Schule gegangen.
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Ein
Vierteljahrhundert bin ich als Untertan dieser Kratie durch alle ihre
Erziehungsanstalten geschleust worden. Die zweite nannte sich Kindergarten.
Ich wundere mich noch heute, warum nicht alle diesen Namen trugen.
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"Jetzt ist es
genug", sagte ich mir, legte eine einj hrige Pause ein und entwickelte
einen ersten Grundsatz: Meine Nase unverfroren in alles hineinzustecken.
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Als Taxichauffeur
karrte ich vom Pickfeinen bis zum Stinkbesoffenen jede Sorte Mensch in der
Gegend herum. Als Versicherungsheini und als Marktforscher studierte ich
die Ged rme der Kraten. In einem "interdisziplin ren
Nachdiplomkurs" liess ich mir alle ihre "Weisheiten"
verzapfen. Ein Feldeinsatz in Afrika bot mir Gelegenheit, das Saugen ihrer
Tentakeln aus n chster N he zu verfolgen. Als Gerichtsschreiberling
beobachtete ich das Funktionieren ihrer Handlanger und drang in die
Organisationsstruktur des gesamten Systems ein. Ich wusste nun, dass ich in
einem Land lebte, in welchem alle Gesetze zu Nutzen und Frommen der Kraten
und folglich gegen mich waren. Hier zu leben bedeutete harte Knochenarbeit.
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"Jedes
Herrschaftssystem rinnt wie eine Zaine, man muss nur die Rinnen
kennen", lautete meine n chste Devise. Ich begann, die "Freiheit,
Gleichheit und Br derlichkeit" predigenden und Wein saufenden
Witzbolde an ihre eigenen Anspr che zu nageln und trieb in einem ersten
Testlauf die Taxiverordnung der helvetischen Finanzmetropole, welche zwei
Klassen und damit eine Ungleichheit schuf, durch alle Instanzen. Meine
Beschwerde wurde vom h chsten Gericht abgeschmettert.
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Wenig sp ter wurde
das Zweiklassensystem im Taxigewerbe aufgehoben. Meine Saat war
aufgegangen.
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"Gib mir einen
festen Punkt und ich hebe Dir die Welt aus den Fugen". Das Burgtor der
helvetischen Plutokratie h ngt in zwei m chtigen Angeln: Der Strafjustiz
und der Zwangspsychiatrie. Wer nach ihrem Golde gr bt oder sich als
Erfolgsratensteigerungsgehilfe verweigert, lassen die Kraten einlochen. Es
war klar, wo ich meinen Hebel anzusetzen hatte. Ich musste Verteidiger von
Straf- und psychiatrisch Verfolgten werden. Als ich mich um das
entsprechende Patent bewarb, sp rten die Statthalter der Herren bereits,
dass da ein Unbequemer aufgetaucht war. Mein Praktikum w hrend meiner
Anstaltszeit k nne nicht angerechnet werden, schoben sie vor und
verweigerten mir die Zulassung zur Pr fung. Auch mit meiner zweiten
Beschwerde erlitt ich eine Abfuhr beim obersten Gericht.
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Gleichwohl bin
ich Anwalt geworden.
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Ich wurde
Mitbegr nder des Z rcher Anwaltskollektivs und Gr nder
des Vereins PSYCHEX. Zwei Jahrzehnte lang habe ich als Klagemauer f r die
Gebeutelten der helvetischen Plutokratie gewaltet. ber 7000 Menschen habe
ich angeh rt. Ich bin zu einem der bestinformierten M nner ber die
Schattenseiten dieses Landes geworden.
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Kaum hatten sich die
Tore das Anwaltskollektivs ge ffnet, brummten die hiesigen Anwaltsw chter
meinen KollegInnen und mir saftige Bussen auf.
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Vom Bundesgericht
wurden sie wieder aufgehoben.
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Mit anderen Kollegen
zusammen ver ffentlichte ich Hungerstreikerkl rungen von Gefangenen. Die
Anwaltsw chter verurteilten uns und das Bundesgericht best tigte das
Urteil.
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In wiederum neuer
Besetzung verteidigten wir im Kanton Bern zwei Staatsfeinde. Deren
Haftregime prangerten wir als Folter an. Die Berner entzogen uns das Patent
auf Lebenszeit, das Bundesgericht hob den Entscheid auf, worauf die Berner ein
einj hriges Berufsverbot verh ngten. Die Z rcher zogen mit einem
viermonatigen Verbot nach. Unsere Beschwerde dagegen wurde abgewiesen.
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In der Schweiz sind
die Strafverfolgten, statt von einem Richter, vom Ankl ger eingelocht
worden. Stur behaupteten die Zust ndigen, der Ankl ger sei auch ein
Richter. Der Europ. Gerichtshof f r Menschenrechte, vor welchen ich
einen solchen Fall zog, teilte diesen Standpunkt.
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Unverdrossen wandte
ich mich - trotz einer statistischen Erfolgsquote von ca. 3 Promille - mit dem gleichen
Sachverhalt erneut an den Gerichtshof. Diesmal hiess er die Beschwerde
gut.
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Ein Ankl ger wollte
meinen Brief an einen Untersuchungsh ftling, in welchem ich ihn ber das
Aussageverweigerungsrecht aufgekl rt hatte, nicht weiterleiten. Ein
Vertreter des Bundesrates und ein Bundesrichter verteidigten in Strassburg
die Haltung der Schweiz. Der Gerichtshof stellte fest, dass mein
Menschenrecht auf Briefverkehr verletzt worden war.
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Die Chance f r die
Zulassung einer Beschwerde durch die Europ. Menschenrechtskommission
betr gt weniger als 1 %. Die H lfte meiner insgesamt 6 Beschwerden ist
zugelassen worden.
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Nach zehnj hriger
Praxis habe ich mich entschieden, keine F lle mehr nach Strassburg zu
ziehen. Statt dessen sprach ich
offen von Betrug. Die drei gutgeheissenen von eintausend Beschwerden werden an
die grosse Glocke geh ngt, sodass m nniglich meint, die Menschenrechte
w rden in Europa gelten. W rden indessen die 997 nichtbehandelten oder
zur ckgewiesenen Beschwerden mit gleichem Tamtam, eine nach der andern,
breitgeschlagen, w rden den Untertanen sehr schnell die Augen aufgehen, wie
himmeltraurig es um ihre Menschenrechte bestellt ist. Meinen Entscheid
buche ich als Erfolg ab, weil er mich aus einer Sackgasse befreite.
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In einem Pl doyer
habe ich einem Bezirksanwalt vorgeworfen, er w rde, weil er als Ankl ger
und Haftrichter in einer Person amte, von Berufs wegen ein Verbrechen nach
dem andern gegen den Art. 5 Ziff. 3 EMRK begehen. Die Anwaltsw chter
b ssten mich deswegen.
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Von den rund 300
Strafverfolgten, die ich verteidigt habe, musste rund die H lfte in den
Knast, w hrend der andern auf einem Fetzen Papier beschieden worden ist,
dass sie bedingt bestraft, mit einer ambulanten Massnahme oder einem
Freispruch bedacht worden sei.
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Von den rund
einhundert von mir pers nlich verteidigten Zwangspsychiatrisierten wurden
lediglich f nf auf Anhieb nicht entlassen. Einen besuchte ich nacheinander
mit sechs Journalisten in der Anstalt. Nach dem Brief eines Chefredaktors
an den Direktor ffnete sich das Tor. Beim zweiten reichte ich anderntags
flugs ein neues Gesuch ein. Nach einer Woche war er frei. Eine fatale
Erfolgsquote.
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Die Reflexwirkungen
meiner Berserkerei waren beachtlich. Das zust ndige kantonale Gericht
bestand aus zwei Psychiatern und einem Richter. Jeweils einer dieser
Psychiater pflegte das Opfer in der Anstalt zu besuchen und einen Bericht
zu erstatten, welcher bei den beiden brigen Mitgliedern des Gerichts
zirkulierte. Von rund 250 j hrlichen Entlassungsgesuchen wurden im Schnitt
der ersten 10 Jahre ziemlich genau l ppische zehn gutgeheissen. Ich
verlangte die Anh rung der Betroffenen durch alle drei Mitglieder des
Gerichts. Eine erste Beschwerde wurde vom Bundesgericht gebodigt. Es folgte
die zweite. Sie wurde gutgeheissen. Als bei der n chsten Anh rung wiederum
nur der Psychiater auftauchte, schickte ich ihn nach Hause. Das Gericht
hielt an seiner Praxis fest und liess meine Klientin weiter in der Anstalt
schmoren. Es brauchte vier Berufungen, bis sich der Regierungsrat des
Kantons Z rich endlich bequemte, die Verfahrensordnung zu ndern. Im ersten
Halbjahr nach der Revision wurden 42, im darauffolgenden Jahr 110
Zwangspsychiatrisierte ber das Gericht freigelassen.
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Eines sch nen Tages
fahre ich mit meinem Velo durch eine Einbahnstrasse. Zwei H ter des
Gesetzes stoppen mich und schleppen mich, wiewohl ich das Bussgeld
offeriere, auf den Polizeiposten. "Ich werfe Ihnen vor, durch eine
Einbahnstrasse gefahren zu sein", h lt mir der Wortf hrer vor,
"was sagen Sie dazu"? "Ich mache von meinem Recht Gebrauch,
die Aussage zu verweigern". "Das gilt hier nicht", ist sein
Bescheid. Ich beharre auf meiner Weigerung. Eine Zeitlang geht das so hin
und her. Der Postenchef mischt sich ein und r t seinem Kollegen, das, was
er gesehen habe und meine Antworten in seinem Rapport zu notieren. "So
ist es korrekt", werfe ich ein. "Setzen Sie sich auf die Bank
dort", befiehlt mir der W tende barsch. "Es gibt keine
Vorschrift, wonach ich mich zu setzen habe. Ich ziehe es vor, stehen zu
bleiben". Der Polizist platzt. Er packt mich und bugsiert mich in eine
Arrestzelle. Nach einer halben Stunde trete ich wieder aus dem Posten.
Anderntags erstatte ich Anzeige wegen Freiheitsberaubung. Drei Monate
sp ter wird sie den beiden H tern vorgehalten. Sie kontern mit einer
Gegenanzeige: Ich - unbewaffnet - h tte sie - mit je einer Knarre im
Halfter - durch schwere Drohung in Angst und Schrecken versetzt. Das
Verfahren gegen die beiden wird eingestellt, ich werde schuldig gesprochen.
Berufung, kantonale Nichtigkeitsbeschwerde und staatsrechtliche Beschwerde
werden abgewiesen. Die eidg. Nichtigkeitsbeschwerde wird nie behandelt. Ein
Eintrag ins Vorstrafenregister unterbleibt. Die Anwaltsw chter brummen mir
ein einmonatiges Berufsverbot auf.
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Der "Rechtsweg" ist eine Falle. Bekanntlich pflegen Kr hen einander die Augen
nicht auszuhacken. Wohldosiert werden in diesem Lande so viele Beschwerden
gutgeheissen, wie es gerade braucht, um sie propagandistisch
auszuschlachten. Gleichzeitig wird damit auch die Hierarchie unter den
Instanzen selbst hergestellt. Diesen Umstand habe ich weidlich ausgen tzt.
Wann immer mir ein Urteil einer unteren Instanz nicht gepasst hat, habe ich
es weitergezogen. Indem die obere der unteren eins aufs Dach gegeben hat,
ist meine KlientIn durch die Maschen und Rinnen geschl pft. Unabdingbare
Voraussetzung, die Beschwerden fluten zu lassen, ist freilich die
vollkommene Respektlosigkeit gegen ber allen Handlangern der Plutokraten.
Das Problem hat zudem durchaus eine mathematische Komponente. Generelle
Erfolgsquoten vor erster Instanz von 20, zweiter 15, dritter 10 und vierter
von 5 % summieren sich bereits zu 50 Prozent. Von den rund hundert von mir
an die vierte Instanz gezogenen Beschwerden, habe ich ein knappes Drittel
gewonnen. Ich sp rte, dass zuviele Erfolge meiner Seele schadeten. Im Idealfall
sollten sich in den Sachen meiner KlientInnen und in meinen eigenen Erfolg
und Misserfolg ungef hr die Waage halten. Mit Vorbedacht habe ich daher
zwar verlorene, jedoch aussichtsreiche Prozesse h ufig nicht mehr
weitergezogen und schliesslich auch die vierte Instanz ganz aus meinem
Repertoire gestrichen.
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Eines Tages
verteidige ich, wie blich lausig gekleidet, einen geschniegelten
Angeklagten im Berufungsverfahren vor Obergericht. Die Debatten ziehen sich
in die Mittagszeit hinein, die Polizeieskorte wird abgel st. Zwei neue
Polizisten verfolgen von den Zuschauerr ngen aus das Geschehen. Mein Klient
h lt das Schlusswort, das Obergericht ber t ffentlich das Urteil, was in
der Regel heisst, dass im stillen K mmerlein vorbereitete schriftliche
Referate heruntergeplappert werden. Mein Klient verliert den Prozess. Die
Verhandlung wird geschlossen. Ich packe meine Mappe ein. Die beiden
Polizisten decken mich hautnah ab, w hrend mein Klient erhobenen Hauptes
zum Saal hinausschreitet. "Nid d , der ander d t", schreit der
Pr sident. Die Polizisten lassen von mir ab, wetzen hinter meinem Klienten
her und k nnen ihn knapp vor dem Portal in Ketten legen. Kaum auszudenken,
was geschehen w re, wenn der Pr sident nicht geschrien h tte.
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In einem Pamphlet
mit dem Titel "Nieder
mit der Demokratie" habe ich irgendwann mal noch rasch meinen eigenen
Freistaat proklamiert. Mein Territorium ist von der Gr sse einer
Schuhsohle. St ndig wandeln sich die Grenzen meines Reiches.
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Obwohl meine
T tigkeit als Verteidiger psychiatrisch Verfolgter nicht unter das
Anwaltsmonopol f llt, wurde ich, weil ich als Sekret r
des Vereins PSYCHEX zwei Klienten vertreten hatte, von den Anwaltsw chtern mit
dem H chstbetrag geb sst. Zus tzlich drohten sie mir ein Berufsverbot an,
falls ich erneut gegen das Anwaltsgesetz verstosse.
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Der n chste Fall
kam. Es wurde mir vorgeworfen, ich sei in einem Haftfall in die Ferien abgehauen,
ohne eine Stellvertretung organisiert zu haben. Nicht nur war dieser
Vorwurf falsch, sondern obendrein hatte ich die Bestellung eines andern
Verteidigers beantragt. Ich h tte diesen Antrag an die falsche Instanz
gerichtet, blieb schliesslich noch brig, wiewohl das
Gerichtsverfassungsgesetz vorschreibt, dass an die falsche Instanz
gerichtete Eingaben von Amtes wegen an die richtige weiterzuleiten sind.
Wiederum verdonnerten mich die Anwaltsw chter zur H chstbusse und drohten
mir ultimativ erneut, das n chste Mal w rde unweigerlich meine Zulassung
berpr ft.
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Auch dieser Fall
kam. Ich verteidigte zwei alte, ber achtzigj hrige Schwestern, die w hrend
45 Jahren in symbiotischer Gemeinschaft zusammengelebt hatten. Eines
sch nen Tages wurde die ltere gewaltsam aus der gemeinsamen Wohnung
abtransportiert, in ein Spital gesperrt und so das Geschwisterpaar brutal
getrennt. Im Namen beider Klientinnen stellte ich beim zust ndigen Gericht
das Entlassungsgesuch. Es wurde gutgeheissen. In einer Beschwerde an ein
zweites Gericht verlangte ich die Feststellung mehrerer
Menschenrechtsverletzungen. Das Gericht wusste, dass ich vom ersten Gericht
als gemeinsamer Verteidiger akzeptiert worden war. Es fand indessen, die
Tatsache, dass die alten Damen eine so lange Zeit zusammengelebt hatten,
lasse auf einen "krassen Interessenkonflikt" (sic!) zwischen den
beiden schliessen, weshalb ich nur eine h tte vertreten d rfen. Die
Anwaltsw chter, die geradezu nach dem neuen Fall lechzten, sch tzten diesen
Standpunkt und verh ngten ein lebensl ngliches Berufsverbot ber
mich.
Um die Justiz vollkommener L cherlichkeit preiszugeben, zog ich die Sache
ausnahmsweise mit einer Beschwerde doch noch einmal ans Bundesgericht,
welches das Verbot aufhob. Unbek mmert doppelten die W chter mit einem
mehrj hrigen Verbot nach. Da ich den Rechtsweg ohnehin als untauglich
abgehakt und berdies keine Lust hatte, mein Leben mit weiteren Beschwerden
zu verdriessen, liess ich das Verbot auf mir hocken.
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Als Sekret r
des Vereins Psychex boxte ich serienweise Zwangspsychiatrisierte aus den
Anstalten. In seltenen F llen trat ich in der ganzen Schweiz und im Kanton
Z rich als Verteidiger auch vor Gericht auf, da - wie gesagt - in den
entsprechenden Verfahren das Anwaltsmonopol nicht gilt.
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Als kleine
Lockerungs bung f r Zwischenhinein lancierte ich erfolglos eine Initiative
zur Abschaffung der Anwaltsw chter.
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Um die
Jahrtausendwende fand ich, der Mohr habe seine Schuldigkeit getan, der Mohr
k nne gehen. Ich zog mich in ein kleines H uschen mit einem grossen Garten
mitten in einer urt mlichen Landschaft irgendwo zwischen Atlantik und dem
schwarzen Meer zur ck.
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In den Wintermonaten
reiste ich als Wanderprediger durch Plutokratien und warb f r ein
Zinsverbot. Trotz wilder Gegenwehr kam die Initiative zustande. Sie nahm
sogar - wider Erwarten - die Abstimmungsh rde.
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Am andern Tag fuhren
Panzer der Schweizerarmee vor dem Bundeshaus, dem -gericht und s mtlichen
kantonalen Regierungsgeb uden auf. Die restlichen Panzer patrouillierten
auf den Strassen. Es wurden ein paar Tramschienen verkr mmt.
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Noch einen Tag
sp ter legten die Plutokraten ein vollumf ngliches Gest ndnis ab. Jawohl,
es sei richtig, dass sie das Volk w hrend zweier Jahrhunderten betrogen
h tten. Die Demokratie habe nur auf dem Blatt Papier gegolten. In
Wirklichkeit h tten sie mit den seit Adam und Eva gehorteten gigantischen
Verm gen die Welt regiert. Das Volk habe lediglich ber die Kanalisation
und die restliche Infrastruktur und damit buchst blich ber seine eigene
Scheisse geherrscht.
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Flugs wurde die
l ngst geschmiedete plutokratische Verfassung aus der Schublade gezogen.
Welch ein Fortschritt! Endlich stimmten Verfassungstheorie und
-wirklichkeit berein. Das Volk jubelte, weil es fortan von diesem ewigen
Gejaule, es sei der Souver n, verschont blieb.
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An einem Herbsttag
mitten im Dritten Weltkrieg fuhr ich auf einem Segelboot bers Meer, geriet
in einen Orkan und erlitt Schiffbruch. Ich weiss nicht mehr genau, ob ich
j mmerlich ersoffen bin oder ob ich mich auf diese Insel mit der kleinen
Fischerh tte gerettet und dort das Ende meiner Tage abgewartet habe.
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